Die Taufe
Taufe Definition
Taufverständnis
"Taufe" Wortherkunft
Die Taufe - Altes Testament und Judentum
Aufnahme der Taufe im Neuen Testament
Die Taufe im Neuen Testament
Die Taufe in der Urgemeinde
Das Wesen der Taufe
Alte Kirche
Taufe im Mittelalter
Reformation
Taufe - Neuzeit
Taufe - Gegenwart
„Kindertaufe“ – „Gläubigentaufe“
Taufritus
Taufformel
Nottaufe
Die Taufe in Kirchen und Gemeinden
- Das Gebet zur Kindesgeburt
- Das Gebet am 8. Tag nach der Geburt
- Das Gebet am 40. Tag nach der Geburt
- Der Ritus des Katechumenats
- Der Taufritus
- Myronsalbung
- Gebet der Tonsur und Ablution
- Evangelische Tauffeier
- Baptistische Tauffeier
- Neuapostolische Tauffeier
- Tätigkeit und wechselseitige Anerkennung
Rechtliche Bedeutung der Taufe
Taufe Definition
Die Taufe stellt einen christlichen Ritus dar, den es seit der Entstehung des Neuen Testaments gibt. Auch wenn es den Begriff der Taufe gibt, sind die Meinungen und Bewertungen hinsichtlich Voraussetzung, Ablauf und Wirkung einer Taufe unterschiedlich, sowohl in christlichen Kirchen als auch in anderen Gemeinschaften. Damit kann die Taufe nicht nur die Aufnahme in die christliche Gemeinschaft bedeuten, sondern auch das öffentliche Glaubensbekenntnis. Die Taufe wird vollzogen, indem der Täufling übergossen wird (sog. Infusionstaufe) oder indem er unter Wasser getaucht wird (sog. Immersionstaufe). Während der Taufe wird auch eine Taufformel ausgesprochen.
Taufverständnis
Viele kirchliche Gemeinschaften sehen die Taufe als einen Ritus, durch den der Täufling von einem religiös definierten Schuldverständnis gereinigt werden soll (von Sünde, Schuld, Erbsünde etc.). In weiterer Folge soll durch die Taufe persönlich die Nähe und Lebendigkeit Gottes erfahren werden. Durch die symbolische Taufhandlung nimmt der Täufling teil an der dem Leiden und der Sündenvergebung durch Jesus Christus, der am Kreuz für jeden einzelnen starb und somit die Sünden gezahlt hat. Die Taufe wird somit als symbolischer Akt der „Eingliederung in den gestorbenen und auferstandenen Christus“ angesehen und in dieser Weise auch als Eingliederung in die kirchliche Gemeinschaft begriffen.
Noch eine Analogie stellt die „Neugeburt zur Gotteskindschaft“ durch die Taufe dar, u. a. als Voraussetzung zur Nachfolge bzw. Jüngerschaft (besonders im evangelikalen Bereich). Manch einer sieht darin eher eine rein symbolische Handlung, die diese angesprochenen Vorgänge nicht direkt bewirkt, sondern sie nur benennt und sichtbar macht.
Aber auch in der jeweiligen Praxis der Taufe unterscheiden sich die verschiedenen christlichen Gemeinschaften. In vielen Kirchen ist die Kindertaufe der Normalfall, in anderen wiederum gilt die Gläubigentaufe als Normalfall. Nicht nur aus inhaltlichen Gesichtspunkten, sondern auch in formaler Hinsicht weisen jede christliche Taufpraxis unterschiedliche Eigenheiten auf. Während die einen den Täufling vollständig ins Wasser eintauchen, übergießen die anderen ihn mit Wasser.
Die eingesetzte Taufformel zeigt in der allgemeinen Praxis der einzelnen Kirchen ebenfalls Unterschiede. Beinahe alle taufen „im“ oder „auf den“ Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“ (gemäß dem Vorbild des biblischen Taufauftrags Jesu; ein paar wenige kirchliche Gemeinschaften taufen hingegen nur „auf den Namen Jesus“ (ganz nach dem Vorbild der Apostelgeschichte).
"Taufe" Wortherkunft
Das in altgriechischer Sprache verfasste Neue Testament nennt das Wort baptízein für taufen, es bedeutet unter- oder eintauchen. In dieser Bedeutung ist es seit Platon im 4. Jhd. Vor Christus in der griechischen Literatur belegt. In der griechischen Übersetzung des Alten Testaments (Septuaginta) findet sich der Ausdruck baptízein übrigens nur viermal! Auf das Untertauchen eines Menschen zum Zwecke einer rituellen Reinigung bezieht sich das Wort nur einmal, und zwar im 2. Buch der Könige 5,14.
Die gotische Bibel von Wulfila, die erste germanische Bibelübersetzung aus dem 4. Jahrhundert, übersetzt das griechische baptízein mit dem Wort daupjan. Diese bedeutet ebenso „eintauchen“ – und im christlichen Kontext meint es dann „durch das Untertauchen des Menschen zum Christen machen“. Etymologisch gehen neben dem gotischen „daupjan“ auch das althochdeutsche „toufen“, das altenglische „dyppan“ und das altnordische „deypa“ auf das Wort (in neuhochdeutsch) „tief“ zurück, mit dem auch der Wortstamm tauchen zusammenhängt.
Der Begriff „Taufe“ ist an sich sehr stark durch christliche Tradition geprägt und ist für die meisten mit christlicher Taufe gleichbedeutend. Auch in anderen Religionen werden rituelle Handlungen mit Wasser durchgeführt, daher sollte das Wort Taufe nur unter Vorbehalt auf solche außerchristlichen Waschungen, Reinigungen und Rituale angewendet werden sollte.
Die Taufe - Altes Testament und Judentum
Altes Testament
Auf Geheiß des Propheten Elischa tauchte der aussätzige Naaman sich 7-mal im Jordan unter, damit er sein Leiden heilen und die Reinheit zurückerlangen sollte (2 Kön 5). Darauf nahm auch Jesus Bezug, wie man im Lukasevangelium unter Lk 4,27 lesen kann. Dabei erwähnt der Psalmist nicht nur die Entsündigung und innere Reinigung mit Ysop, sondern auch eine Waschung für die körperliche Reinheit. Siehe auch Psalm 51,9 EU: Dort werden Vergebung der Sünder und Waschung miteinander in Zusammenhang gebracht.
Judentum
Die Qumran-Gemeinschaft war nicht die einzige jüdische Glaubensgruppe, die ähnlich der christlichen Taufe eine innere und äußere Reinigung zur Buße pflegte. Ähnliche Rituale kannten beispielsweise auch die Essener. Im Namen Gottes vollzog man die rituelle Waschung regelmäßig, womöglich sogar jeden Tag. Jüdische Taufriten wurden dabei ohne öffentliches Bekenntnis und für sich allein durchgeführt. Die erste Waschung galt jedoch als offizielle Aufnahme des Novizen. Der regelmäßige Besuch des Mikwe-Bades ist im Talmud vorgeschrieben, um die rituelle Reinheit zu erneuern.
Die Unterschiede bei der christlichen Taufe sind, dass diese nur einmal durchgeführt wird und sich der Täufling öffentlich zu Jesus bekennt. Zudem fehlt bei der jüdischen Version jemand, der die Taufe durchführt. Dass schon zur damaligen Zeit ein deutlicher Unterschied gesehen wurde, zeigt auch die Tatsache, dass Flavius Josephus das Wort „baptismos“ einzig und allein für die Johannestaufe verwendet, nicht jedoch für die von ihm beschriebenen Sekten.
Aufnahme der Taufe im Neuen Testament
Im neuen Testament wird die Taufe als etwas Bekanntes vorausgesetzt. Als Symbol des Neuen Bundes, das dennoch mit vielfältigen Vorboten aus dem Alten Bund in Verbindung steht. Dazu zählt der über dem Wasser schwebende Geist Gottes ganz zu Beginn (Gen 1,2), aber auch die sie Sintflut (Gen 7,11) und die Rettung durch die Arche Noah (Gen 6-8). Danach der Exodus und der Durchzug durchs Rote Meer als Befreiung aus der Gefangenschaft in Ägypten (Ex 13,17 – 14,31). Und schließlich die Überquerung des Jordans zusammen mit dem Einzug des auserwählten Volkes ins gelobte Land unter der Führung von Joshua, genauso wie das Bundeszeichen der Beschneidung (Gen 21,4).
Die Taufe im Neuen Testament
Die Johannestaufe ist die erste Taufe, die im Neuen Testament erwähnt wird. So erhielt Johannes den Beinamen der Täufer. Er vollzog die Taufe im Jordan als Zeichen der Buße und Umkehr und als Sündenbekenntnis. Jesus ließ sich gemäß den Evangelien von Johannes taufen. Auch einige der Apostel und späteren Jünger ließen sich von Johannes taufen und wurden von ihm auf Jesus Christus, das Lamm Gottes, aufmerksam gemacht. In weiterer Folge taufte nicht nur Johannes, sondern auch die Jünger Jesu tauften (Joh 4,1f). Jesus selbst aber taufte nie selbst, beauftragte aber seine Jünger, alle Menschen zu taufen.
In der Apostelgeschichte trifft Paulus in Ephesus auf einige Jünger und spendet ihnen den Heiligen Geist. Dabei wird deutlich, worin sich die christliche und die Johannestaufe unterscheiden. Als die Jünger von ihrer Johannestaufe berichten, erklärt Paulus, dass Johannes mit der Taufe der Umkehr und Buße getauft und dazu aufgerufen hat, an Jesus Christus zu glauben, also der, der nach ihm kommen werde. Daher ließen sich die Jünger des Johannes nochmals taufen. Was dabei neu und anders war, sind die Taufe im Namen Jesu Christi und die Gabe des Hl. Geistes.
Taufe in der Urgemeinde
Das Evangelium des Matthäus endet mit dem sog. Missions- und Taufbefehl Christi:
„Und Jesus trat herzu und sprach zu ihnen: Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden. Darum gehet hin und machet zu Jüngern alle Völker: Tauft sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende.“
Die bekannte Taufformel „auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“ findet sich nur im Matthäus-Evangelium als Taufbefehl, allerdings nicht in den Briefen des Paulus oder den Apostelgeschichten-Tauferzählungen. Dort lautet die Taufformel nur „auf den Namen Jesu Christi“. Der Apostel Petrus ruft in seiner Pfingstpredigt öffentlich zur Taufe auf und verheißt allen, die sich zur Sündenvergebung und Umkehr taufen lassen, das Geschenk des Heiligen Geistes.
„Petrus sprach zu ihnen: Tut Buße und jeder von euch lasse sich taufen auf den Namen Jesu Christi zur Vergebung eurer Sünden, so werdet ihr empfangen die Gabe des Heiligen Geistes. 39 Denn euch und euren Kindern gilt diese Verheißung und allen, die fern sind, so viele der Herr, unser Gott, herzurufen wird.“
Auch Philippus predigte von Jesus und animierte die Gläubigen, sich taufen zu lassen. Die Apostelgeschichte erzählt vom Kämmerer (sog. Eunuch) der äthiopischen Königin Kandake, den Philippus nach seinem christlichen Verständnis fragt. Da antwortet der Eunuch von Kandake: „Wie könnte ich es, wenn mich niemand anleitet?“. Und auch er lässt sich taufen, nachdem ihm das Evangelium von Jesus gepredigt worden war. Im Römerbrief 6,3ff beschreibt Paulus die Taufe als die „Neuwerdung des Lebens“ und das „Begraben-werden“ des alten. Seiner Auffassung nach ist die Taufe das nachvollzogene Begräbnis und Auferstehung von Jesus. Übrigens findet sich dort auch ein Nachweis für die Taufpraxis des Untertauchens.
Die Taufe ist eng an die Gabe des Heiligen Geistes geknüpft. Johannes der Täufer gab den Hinweis auf Jesus, der mit Feuer und dem Heiligen Geist tauft (siehe Mt 3,11). Den Empfang des Heiligen Geistes als Folge der Taufe und der bewussten Umkehr. Und als der Heilige Geist über viele ungetaufte Nichtjuden, wie z.B. den Hauptmann Kornelius, kam, akzeptierten auch die Judenchristen, dass eben diese Nichtjuden die Taufe vollziehen dürfen – eben weil der Heilige Geist auch auf sie ausgegossen worden ist.
Das Wesen der Taufe
Durch die Taufe wird, gemäß der Lehre des Apostel Paulus, der Täufling in Jesu Tod getauft und mit ihm „begraben in den Tod“. Der Vollzug der Taufe symbolisiert und markiert damit die erlebbare und sichtbare Schwelle zwischen dem alten Leben in Sünde und dem neuen Sein des Menschen in Christus. Das Wasser der Taufe zerstört und schenkt das Leben in einem. Durch die Taufe nimmt der Getaufte Anteil an Jesu Auferstehung, wie es im 6. Kapitel des Römer-Briefes steht. Zugleich wird der Getaufte durch die Taufe im Heiligen Geist selbst Teil des universalen Leibes Jesu Christi. Damit ist die Taufe gleichzeitig Zeichen der göttlichen Versöhnung und Vergebung der Sünden durch das Kreuz und die Auferstehung.
Und genauso wie dieses in Jesus Christus ein und für alle Mal zum Heil der Welt und der Menschen vollzogen ist, so bedarf auch die Taufe keiner Wiederholung, um das Heil des Täuflings zu besiegeln. Die Bibel berichtet einzig in der Apostelgeschichte 19,3-5 von einer wiederholten Taufe, weil die erste eine Taufe des Johannes und keine christliche Taufe war.
Die unterscheidende Merkmale dieser „christlichen“ Taufe sind hier die Taufe auf den Namen Jesu Christi und das Wirken des Heiligen Geistes.
Bei allem ist der Glaube des Täuflings die Voraussetzung zur Heilserlangung. Dabei kann die Taufe dem Glauben nicht nur nachfolgen, sondern ihm auch vorausgehen. Als ein Geschehen im Heiligen Geist ist sie durch sich gerechtfertigt und strebt den Wandel in ein neues Leben, das von der Sünde in die Heiligung und das einzig wahre Leben führt, und von der Knechtschaft in die Freiheit der Kinder Gottes.
Wie Petrus außerdem erklärt, wird durch die Taufe nicht der physische Schmutz vom Körper abgewaschen. Die Taufe sei vielmehr die Bitte an Gott um Vergebung der Sünde und ein reines Gewissen. Dies wird dem Menschen dadurch geschenkt, dass Jesus für uns gestorben und wieder von den Toten auferstanden ist (1 Petr 3,21).
Alte Kirche
All jene, die sich in der Anfangszeit des Christentums taufen ließen, taten dies wohl im Glauben und in der Hoffnung darauf, die Wiederkunft Jesu noch zu Lebzeiten zu erleben. Durch die Taufe wurde der Mensch aus dem heidnischen Leben herausgenommen und dem Machtbereich von Jesus Christus unterstellt. Genau dies ist mit der Taufformulierung „in Christus Jesus hinein“ gemeint ist. Der Täufling wurde durch den Heiligen Geist „versiegelt“ und in den Leib Jesu hineingegeben. Häufig ließen sich die Menschen sogar mit ihrem ganzen Haus taufen, womöglich sogar mit allen Bewohnern des Hauses, wie Kinder, Ehefrau, Sklaven).
Zur Taufe gehörte immer auch das Glaubensbekenntnis, das in seiner ältesten Formulierung „Jesus ist der Herr“ lautet (Röm 10,9 NT). Der Taufcharakter veränderte sich bei den apostolischen Vätern hin zu einem gesetzlich verstandenen Eintrittsritus in die Kirchengemeinschaft. Die Wassertaufe galt nun als die Abwaschung der bis dato begangenen Sünden. Die nach der Taufe begangenen Sünden mussten dann auf anderem Wege gesühnt oder „abgewaschen“ werden: die Beichte, gute Werke tun, Verzicht üben, Aufschub der Taufe bis zum Lebensende, Tod als Märtyrer („Blut-Taufe“) oder Leiden nach dem Tod im Fegefeuer.
Die biblischen Berichte kennen die Taufe auf den Namen Jesu Christi, demgegenüber folgte die frühe Kirche dem Taufbefehl „auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“ (Mt 28,19). Ab dem Ende des 2. Jahrhunderts taufte man die Täuflinge in Rom oder Nordafrika gerne in der Osternacht, womit das Sterben des „alten“ Menschen und die Geburt bzw. die Wiederauferstehung des neuen Menschen in Jesus Christus verdeutlicht werden sollte.
Durch gänzliches Untertauchen wurde vermutlich im Urchristentum getauft. Dieses Untertauchen war etwa bis zum 12. Jahrhundert die übliche Form der Taufe in der römisch-katholischen Kirche. Das Besprengen mit Wasser als eine Art Nottaufe kam schon im 2. Jahrhundert auf. Diese Nottaufe wurde in den Fällen durchgeführt, wo das komplette Untertauchen des Täuflings aus schwerwiegenden Gründen (Todesgefahr, Krankheit, Verfolgung etc.) nicht durchführbar war.
Die Kindertaufe wurde erstmals um 215 in der sog. Hippolytischen Kirchenordnung erwähnt. Daraus kann man schließen, dass sie allgemeine Akzeptanz genoss. Dennoch gab es auch kritische Stimmen zur Praxis der Kindertaufe, wie man an dieser Äußerung von Tertullian sehen kann:
Die Kinder {...} sollen demnach auch kommen, wenn sie herangewachsen sind; sie sollen kommen, wenn sie gelernt haben, wenn sie darüber belehrt sind, wohin sie gehen sollen: Sie mögen Christen werden, sobald sie imstande sind, Christum zu kennen. Aus welchem Grunde hat das Alter der Unschuld es so eilig mit der Nachlassung der Sünden?
Nichtsdestotrotz wurde die Kindertaufe bis zum 5. Jh. zur vorherrschenden und gängigen Praxis in der gesamten Kirche.
Im 3. Jahrhundert kamen Tertullian und Cyprianus zu dem Schluss, dass die Taufe die durch die (Erb)Sünde zerstörte Gottebenbildlichkeit wiederherstellen könne. Während bei den Aposteln (von denen in der Bibel nicht berichtet wird, dass Gott sie getauft habe) der Glaube allein ausreichte, so gäbe es für Gläubige im Grunde den Zwang zur Taufe, da Jesus die Taufe befohlen habe.
Der Begriff „Erleuchtung“ für die Taufe in der Alten Kirche findet sich im 2. Korintherbrief 4,6. Diese Bezeichnung bringt zum Ausdruck, dass der Mensch durch die Taufe aus dem finsteren Unglauben in das Licht der Erkenntnis und des Glaubens kommt. Aurelius Augustinus erkannte in der Taufe Jesu Handeln als unsichtbare Gnade und sichtbares Wort, welche in der sichtbaren Handlung der Taufe die Heilwirkung vollbringen könne.
Die sakramentale, heilige Handlung der Taufe präge dem Menschen den Charakter des neuen, unter Jesus Christus stehenden Menschen ein. Als Heilmittel gegen die Erbsünde bezeichnete Augustinus die Lehre von der Taufe. Er war auch ein Verfechter der verpflichtenden Kindstaufe in der römischen Kirche.
Taufe im Mittelalter
Die Scholastik im Mittelalter verwendete die Formel des Aristoteles von Form (Taufformel) und Materie (Taufwasser) in Bezug auf Augustinus´ Lehre. Thomas von Aquin bezeichnete Gott als Prinzipalursache und das Wasser der Taufe als Instrumentalursache der Gnade Gottes zur Vergebung der Sünde.
Als dritte Voraussetzung für eine gültige Taufe ist die Absicht des Spenders erforderlich, zu taufen. Diese Definition wurde im Jahre 1439 verkündet (in der Bulle Exsultate Deo) und hat bis heute seine Gültigkeit in der katholischen Kirche. Demzufolge fand das Übergießen mit Taufwasser anstatt des Untertauchens im Mittelalter seine Verbreitung.
Bereits in der frühmittelalterlichen (fränkischen) Kirche und gewiss auch teilweise in Italien war das Übergießen sicher früher schon gang und gebe. Dies zeigen seit dem 4. Jahrhundert archäologische Befunde und erhaltene Bilddarstellungen.
Die Taufe wird in der orthodoxen Kirche bis heute noch als das erste Mysterium gesehen, welches den Empfang der weiteren Mysterien möglich macht. In seinen Katechesen beschreibt Kyrill von Jerusalem den Taufanwärtern, wie sie als Täufling Christi Leben und Sterben auf geheimnisvolle Weise nachvollziehen. Das dreimalige Untertauchen ist ein Symbol für die drei Tage Jesu Christi im Grab.
Reformation
Martin Luther bezog sich auf Augustinus und erkannte in der Taufe das sichtbar gewordene Versprechen Gottes, dem Menschen um Jesu willen die Sünden zu vergeben. Die Taufe besiegelt den Bund mit Gott. Dabei verspricht der Täufling Gott, täglich der Sünde abzusprechen. Besonders wichtig ist Luther, dass die Taufe nicht als ein einmaliges Geschehen zu sehen ist, sondern dass sie in Form der Buße täglich im Geiste wiederholt wird.
Der für den Züricher Reformator Ulrich Zwingli gehören Abendmahl wie auch die Taufe zu den Sakramenten. Die Sakramente stellen für ihn aber nur Symbole dar, die die dahinterstehende Wirklichkeit ausdrücken sollen. Daraus folgt, dass dieses Wirkliche weit wichtiger als die menschlichen Zeichen sind (auch als philosophischer Realismus bezeichnet). Das heißt, dass nicht die Taufe funktionell die Abwaschung und Beseitigung der Sünden bewirkt, sondern auf das innere Geschehen hinweist. Dieses innere und geistgewirkte Heilsgeschehen wird durch die Taufe symbolisiert. Mit dieser Ansicht positioniert Zwingli sich gegen die bisherige und die Lutherische Kirchenlehre, in der die Taufe selbst als Gnadenmittel sieht.
Des weiteren definiert Zwingli die Taufe folgendermaßen:
Sie ist nach dem Neuen Testament das Bundeszeichen, durch welches demonstriert wird, dass der Getaufte nun in Jesus Christus lebt und Gott gehört. Analog zum alttestamentarisch-jüdischen Bundeszeichen (Beschneidung) obliegt den Eltern des neuen Gottesvolkes die Aufgabe, ihr Kind taufen zu lassen, da es als Kind christlicher Eltern zu Gott gehört. Und so wie im Alten Testament vorgegeben müssen die Eltern ihr Kind dann auch entsprechend in Jesu Namen und Geiste erziehen.
Eine Weiterentwicklung mancher Aspekte von Zwinglis Lehre ist dann die Tauflehre der „Täufer“. Für sie ist die Taufe ebenso ein reines Symbol des neuen Bundes, welchen der Mensch mit Gott und Gott mit dem Menschen schließt. Nach dem Verständnis der Täufer bietet Gott in Jesus, dem gekreuzigten und auferstandenen Herrn, allen Menschen das Neue Testament, bzw. den Neuen Bund an. Dieses Angebot wird den Menschen in der Evangeliums-Predigt gemacht. Nach diesem Verständnis ist die Taufe das von Jesus Christus angewandte äußere Zeichen, mit dem der Täufling in den neuen Bundesschluss Gottes einwilligt. Im Unterschied zur reformierten Tradition wird die Taufe allerdings einzig und allein als Bekenntnistaufe durch eine bewusste Glaubensentscheidung durchgeführt. In dieser täuferisch-mennonitischen Tradition wird die Taufe zudem nicht als Sakrament angesehen.
Es gab noch andere Bewegungen (so wie die ihren Gegner „Schwärmer“ bezeichneten), lehnten die Wassertaufe gänzlich ab, ähnlich wie die Katharer im Mittelalter. Für sie war die sog. Geistestaufe bedeutend.
Die Reaktion der katholischen Kirche auf die lutherisch-evangelischen Tauflehren kommt auf dem Konzil von Trient in der Neuformulierung der scholastischen Lehre zu seinem formalen Ausdruck. Dort wurde erstmals der Beschluss gefasst, nach kirchlichem Verständnis die Kindertaufe verpflichtend zu machen. Demnach sollte sie die Aufnahme in die Religionsgemeinschaft symbolisieren. Nach der Taufe sollten die Kinder dann nach und nach in die christliche Lehre eingeführt und wissend in ihr herangebildet werden.
Taufe in der Neuzeit
Später in der Aufklärungszeit begann man, anstatt den Täuflingen deren Eltern die alles entscheidende Tauffrage zu stellen. Als Weihe zur wahren Religion wurde die Taufe von rationalistischen Theologen aufgefasst.
Ein paar Freikirchen praktizieren die Taufe allerdings nicht. Die Heilsarmee verzichtet auf den Taufvollzug komplett, da sie sich selbst als Erweckungsbewegung verstehen. Die Quäker sehen die Taufe als zu vernachlässigende Äußerlichkeit an. Die wachsende Pfingstbewegung baut ihre Lehre auf einem mehrstufigen Heilsweg auf, bei dem die Wassertaufe auf die Bekehrung folgt und von der Geistestaufe komplettiert werden muss.
Carl Heinz Ratschow, der lutherische Religionsphilosoph, führte die Taufe religionsgeschichtlich auf Wasserrituale zurück. Er weitete den Deutungsrahmen so weit aus, dass die Bedeutung des Wassers als religiöses Element überhaupt erst begreiflich wurde.
Taufe in der Gegenwart
In der Gegenwart gründet die Taufe der unterschiedlichen christlichen Konfessionen auf der gleichen Grundlage. Was das theologische Verständnis anbelangt, gibt es keine einheitliche Deutung. Dadurch ergaben sich dann die verschiedenen Vorbedingungen, Ausführungsarten und Annahmen, welche Folgen die Taufe hat bzw. haben solle.
„Kindertaufe“ – "Erwachsenentaufe“
Ein großer Unterschied besteht in den christlichen Gemeinschaften, ob der Mensch bei der Taufe seinen Glauben selber ausdrücken kann oder nicht. Daher gibt es zwei Arten der Taufe, wobei die Kindertaufe seit der Reformation von manchen Kirchenvertretern abgelehnt wird. Sogar die Bezeichnungen sind bei beiden Fraktionen umstritten.
Kindertaufe
Die Kindertaufe wird bei den meisten Christengruppen praktiziert. Dabei bekennen Taufpaten bzw. Eltern den Glauben an Jesus Christus – entweder in eigenem Namen oder als Stellvertreter des Täuflings. Dabei versprechen sie, ihr Kind im christlichen Sinne zu erziehen. Bei den Protestanten sollen die als Kind Getauften in der Konfirmation ihre Taufe bestätigen, indem sie sich selbst zu Jesus Christus bekennen.
In der römisch-katholischen Kirche steht der Glaube vor jeder Taufe. Die kleinen Kinder werden getauft im „Glauben der Kirche“, wenn man annehmen kann, dass das Kind im christlichen Glauben erzogen werden. Ein stellvertretendes Glaubensbekenntnis oder die Frage nach dem Glauben von diesen Kindern finden im heutigen Taufgottesdienst nicht mehr statt. Allerdings fragt man die Eltern nach deren Glauben, im Apostolischen Glaubensbekenntnis wir der Glaube der Kirche bezeugt.
Wenn Kinder im Schulalter getauft werden werden sollen (ähnlich den Erwachsenen), so müssen sie vor dem Empfang der Taufe ihren Glauben öffentlich bekennen. In der katholischen Kirche kennt man allerdings kein persönlich „nachgeholtes“ Bekenntnis zu Christus wie bei der evangelischen Konfirmation. Bei den Katholiken reicht des Bekenntnis der Paten und Eltern bei der Kindertaufe aus. Allerdings steht es dem Getauften offen, an den Taufgedächtnis-Riten (z.B. Asperges) teilzunehmen, oder ihr Taufversprechen zu erneuern (z.B. am eigenen Tauftag oder bei der Osternachtfeier). Bei der Firmung wird das Taufversprechen erneuert, weil die drei Initiationssakramente zusammengehören. Daher spricht der Firmling zunächst das Glaubensbekenntnis in Erinnerung an seine Taufe, wird anschließend gefirmt und erhält dann das Sakrament der Eucharistie.
Ergänzung: Einige Vertreter der Gläubigentaufe, die selbst Kinder taufen, bevorzugen die Unterscheidung zwischen Kindertaufe und Säuglingstaufe. So lehnen sie den Begriff Kindertaufe ab, lehnen die Säuglingstaufe ab und vollziehen die Kindertaufe erst ab dem Schulkindalter, wenn die Täuflinge ihren Glauben selbst bekennen können. Und in den Kirchen, welche die Kindertaufe praktizieren, bezeichnet der Begriff „Kindertaufe“ nur die Taufe von Säuglingen. Per definitionem ist die Taufe von größeren Kindern ein Spezialfall der Erwachsenentaufe.
Erwachsenentaufe
Die Taufe Erwachsener praktizieren alle Kirchen. Dabei verlangt der Täufling persönlich nach dem Empfang der Taufe. Und er bekennt sich öffentlich selbst zum dreieinigen Gott. In manchen (taufgesinnten) Kirchen, ist die Erwachsenentaufe die einzig mögliche Form der Taufe. Manche dieser taufgesinnten Kirchen anerkennen religionsunmündig erfolgte Taufen beim Übertritt an, sofern diese dann nachträglich ein Bekenntnis zu Jesus ablegen und ihre Kindstaufe sozusagen gültig machen. Kindertaufen führen diese Kirchen allerdings nicht durch. Andere bzw. viele dieser taufgesinnten Kirchen beurteilen eine Kindertaufe als unbiblisch bzw. ungültig und fordern, dass sich als Babys getaufte Menschen beim Übertritt in ihre Gemeinschaft erneut bzw. aus ihrer Sicht das erste Mal taufen lassen.
Damit ist für sie die Kindertaufe (ab dem Schulalter) ein Spezialfall der Erwachsenentaufe. Hier wird der Glaube zwar als für die Taufe erforderlich angesehen, dieser müsse jedoch nicht vollkommen ausgereift sein, sondern im Ansatz vorhanden, der sich weiterentwickeln könne. Das persönliche Bekenntnis des Glaubens ist hier Unterschied, nicht der Glaube an sich. Daher könnte man durchaus bei der Erwachsenentaufe von einer Bekenntnistaufe sprechen (was aber eher selten geschieht). Auch Mündigentaufe ist ein möglicher Begriff für die Erwachsenentaufe, wobei Mündigkeit hier nicht die weltliche Mündigkeit meint!
Taufritus
Das äußerlich sichtbare und wesentliche Taufelement ist das Wasser. Im Urchristentum bestand die Taufform im Untertauchen im Begraben-werden und Wieder-auferstehen mit Jesus Christus. Dies wird heute noch bei den Baptisten, in den Ostkirchen und anderen Freikirchen, in der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage sowie bei den Zeugen Jehovas praktiziert. Wie die Deutsche Bischofskonferenz in diesem Kontext erklärt, kann man durch Untertauchen oder eben durch Übergießen taufen. Die Taufe das Untertauchen sei allerdings besser geeignet, um die Teilhabe am Tod und der Auferstehung Jesu Christi zum Ausdruck zu bringen. In unseren Verhältnissen würde es allgemein jedoch bei der Taufe durch Übergießen bleiben. Die Ostkirchen aber halten bei Kleinkindern an der Untertauchen-Taufe fest, allerdings erst, wenn das Baby kräftig genug dafür ist.
Die Täufer der Reformationszeit vollzogen die Taufe fast ausnahmslos durch Übergießen des Täuflings. Direkt daraus hervorgegangen sind die Mennoniten, die noch heute die Taufe durch das Untertauchen praktizieren (sog. Immersion). Aber auch durch das Begießen, die Affusion, oder das Besprengen, die Aspersion, kann die Taufe ihrer Ansicht nach erfolgen. Wenn die Taufe durch Untertauchen geschieht, findet sie außerhalb des Kirchengebäudes in Flüssen oder Seen statt.
Die Taufe durch das Untertauchen fand im protestantischen Bereich durch die pietistischen Tunker und in weiterer Folge auch durch die Baptisten sowie andere Freikirchen wieder öfter ihre Anwendung. Heutzutage wird sie in den allermeisten taufgesinnten kirchlichen Gemeinschaften in dieser Form durchgeführt. Häufig wird das Begießen oder Untertauchen dreimal hintereinander durchgeführt, um die drei Tage Jesu im Grab bzw. die Trinität auszudrücken.
Taufformel
Bezüglich der Taufformel gibt es in der Einleitungssequenz der Taufe kleine Unterschiede, wohingegen der weitere Verlauf in den meisten Kirchen mit „...im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“ identisch ist. In den anglikanischen und römisch-katholischen Kirchen, aber auch im alexandrinischen Ritus, wie die Tauf-Einleitung mit den Worten: „{Name des Täuflings}, ich taufe dich im...“, nach Martin Luther: „{Name des Täuflings},ich taufe dich auf den...“, und in den meisten ostkirchlichen Riten: „Der Diener Gottes {Name des Täuflings} wird getauft im...“, gesprochen.
Einige Kirchen wenden statt der trinitarischen Taufformel Matthäus 28,19 die Formel „auf den Namen Jesu (Christi)“ oder auch „im Namen Jesu Christi“ an. Dies begründen sie mit der überlieferten Praxis des Urchristentums und dadurch, dass in Matthäus 28 der Begriff Name (im Namen) im Singular steht. Auf den Namen „Jehova“ taufen dagegen die Zeugen Jehovas.
Nottaufe
In der Regel wird die Taufe von einem Geistlichen durchgeführt, im Notfall allerdings kann sie in vielen Kirchen auch ein Laie spenden. Die Spendung der Taufe ist in der römisch-katholischen Kirche im Notfall sogar durch jeden Menschen erlaubt, der „von der nötigen Intention geleitetet ist“. Dabei gießt der Taufspender das Wasser über den Kopf des Täuflings und spricht die Worte: „Ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.
Die Taufe in Kirchen und Gemeinden
Katholische Tauffeier
Die römisch-katholische Kirche bezeichnet die Taufe als Grundlage des gesamten christlichen Lebens, als das Eingangstor zum Leben im Geiste Jesu Christi und als Voraussetzung für die anderen Sakramente. Dabei gibt es zwei verschiedene liturgische Ordnungen: erstens die „Eingliederung Erwachsener in die Kirche“ mit der besonderen Form für Schulkinder, und zweitens die „Feier der Kindertaufe“ für jüngere Kinder. Dabei kann die Taufe sowohl im Rahmen wie außerhalb der Heiligen Messe durchgeführt werden. Besonders empfohlen wird seit alters her die Taufe in der Feier der Osternacht.
Wenn die Taufe außerhalb der Hl. Messe durchgeführt wird, findet sie trotzdem als liturgische Feier statt. Nachdem der Täufling mit dem Kreuz bezeichnet wurde, werden die Lesungen vorgetragen, z.B. das Evangelium von der Taufe des Herren. Und da der Täufling in die Gemeinschaft der Heiligen aufgenommen werden soll, werden auch die Heiligen in der Allerheiligenlitanei um ihre Fürbitten angerufen. Es endet mit dem Taufexorzismus und der Salbung mit Katechumenenöl. Bevor der Täufling den christlichen Glauben bekennt, findet noch die Absage an den Satan und das Böse statt.
In der altkatholischen, der römisch-katholischen und optional auch in der anglikanischen Kirche erfolgt nach dem Sakrament der Taufe die sogenannte postbaptismale Salbung mit Chrisam. Diese weist auf dem Christus Namen und auf die Salbung der Priester, Könige und Propheten im Tanach hin und verleiht dem Getauften die besondere Kraft des Heiligen Geistes. Dabei handelt es sich nicht um das Sakrament der Firmung. Allerdings stellt dieser Ritus die Vorausdeutung der Firmung dar und entfällt bei der Erwachsenentaufe, sofern in derselben Feier auch die Firmung gespendet wird.
Anschließend wird das weiße Kleid, das Taufkleid, überreicht, welches die Unschuld und Reinheit des durch die Taufe von allen Sünden befreiten Menschen darstellt, welcher in der Taufe Christus angezogen hat.
Die Tradition, eine Taufkerze dabei zu entzünden und zu überreichen, weist auf das „Gleichnis der klugen Jungfrauen“ hin, welche dem Herrn mit einer Lampe entgegen schreiten. Dann wird bei der Taufe der Effata Ritus vollzogen und für den Täufling gebetet.
Die Chrisamsalbung deutete die Firmung an, und das dritte Initiationssakrament, die Erstkommunion, wird bei der Kindertaufe nun dadurch symbolisiert, dass die anwesende Gemeinde zum Ort des Messeopfers, dem Altar, zieht. Dort werden dann ein Vater unser und das Ave Maria gebetet sowie der Segen gespendet. Nach der römisch-katholischen Lehre entfaltet die Taufe ihre Wirkung aufgrund des vollzogenen Werkes, denn „gegenwärtig ist Christus mit seiner Kraft in den Sakramenten, so dass, wenn immer einer tauft, Christus selber tauft“.
Orthodoxe Tauffeier
Taufe, Firmung und Erstkommunion (Ersteucharistie) sind in der Orthodoxie gemeinsam zu einer einheitlichen Feier zur Eingliederung in die Kirche und in Jesus Christus miteinander verbunden. Beim Taufvorgang wird der Täufling gänzlich untergetaucht, um das Sterben und Auferstehen in Christus anzudeuten. Sogar Kleinkinder empfangen nach ihrer Taufe unmittelbar die Myronsalbung, was der Firmung entspricht, und die Kommunion, was in den orthodoxen Kirchen immer als Kelchkommunion gesehen wird. Genauso handeln die altorientalischen Kirchen, wie die koptische Kirche, und die katholisch unierten Kirchen des Ostens
Präbaptismale Riten
Das Gebet zur Kindesgeburt
Das erste präbaptismale Gebet ist das Gebet zur Geburt des Kindes. Die erste Segnung und die Gebete finden durch den Priester statt, der das Kind und die Mutter besucht. In der heutigen Zeit ist der Zeitpunkt dieser Segnung oftmals verschoben, so dass dieses Gebet auch einige Tage nach der Geburt ausgesprochen werden kann. Dies liegt an den modernen Lebensumständen, denn Geburten finden heute in der Regel nicht mehr zu Hause statt. Demnach kommt es zur ersten Segnung nach dem Verlassen des Krankenhauses, wenn Mutter und Kind wieder daheim sind. Die Gebete bringen die Dankbarkeit für die Geburt des Kindes zum Ausdruck und bitten auch um die rasche Genesung der Mutter.
Das Gebet am 8. Tag nach der Geburt
Das Gebet am 8. Tag nach der Geburt ist schon im Codex Barberini gr. 336, im ältesten byzantinischen Euchologion aus dem 8. Jahrhundert, belegt. Für dieses Gebet bringt man das Kind in die Kirche und der Priester spricht vor den Türen der Kirche zum Kind. Im Gottesdienst soll dann ein Gebet zur Namensgebung und eines zur Bezeichnung des Neugeborenen mit dem Kreuz gesprochen werden. Diese Kreuzbezeichnung basiert auf einer alten Tradition, bei der ein Taufbewerber mit dem Kreuz bezeichnet wird. Der Priester spricht dabei: „Herr, unser Gott, dich bitten wir und rufen zu dir: Möge sich das Licht deines Antlitzes auf deinen Knecht {Namen} zeichnen und das Kreuz deines einzig geborenen Sohn in sein Herz und in seinen Geist, auf dass er der Torheit der Welt und jeder arglistigen Lockung des Feindes entfliehe.“
In der Zwischenzeit zeichnet er das Kreuzzeichen auf die Stirn und nennt dabei das Kind bei seinem Namen. Dann singt er das Troparion des Festes der Darstellung Jesu im Tempel und nimmt das Baby auf den Arm. Heute können diese einzelnen Riten auch verkürzt und zusammengefasst durchgeführt werden. Übrigens wird die Namensgebung heute nur noch selten praktiziert. Alternativ und in Kombination der Riten kann auch der nachstehende Brauch angewendet werden.
Das Gebet am 40. Tag nach der Geburt
Am 40. Tag der Geburt wird der dritte präbaptismale Ritus vollzogen. Dabei wird das Kind von Mutter und einem Paten zur Kirche gebracht; weibliche Täuflinge werden durch eine Taufpatin und männliche durch einen Taufpaten begleitet. Die nun folgenden Gebete richten sich an das Kind, welches an diesem Tag in die enge Kirchengemeinschaft Aufnahme findet. Es beinhaltet auch die Bitte des raschen und gesunden Heranwachsens des Kindes, damit es die Taufe und auch die heilige Kommunion empfangen kann. Inkludiert in dieser Zeremonie sind auch Reinigungsgebete für die Mutter. Diese wartet anfangs an den Türen der Kirche, wo der Priester ihr das Kind abnimmt und es mit dem Zeichen des Kreuzes zeichnet. Dabei spricht er: „In die Kirche eingeführt wird der Knecht Gottes {Name des Kindes} im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.
Der Priester wiederholt dies auch in der Mitte der Kirche vor der Ikonostase. Wenn es ein männlicher Täufling ist, trägt ihn der Priester in den Altarraum und geht um den Altar, bevor er sich an der Seite verneigt. Ein Mädchen trägt er zu den Ikonen des Heilands und zu der Großmutter an der Königswarte, um sie mit den Lippen zu berühren. Dabei spricht der Priester den Lobgesang des Simeon und zeichnet die Stirn, den Mund und die Brust des Täuflings mit dem Kreuzzeichen im Namen der Heiligen Dreieinigkeit. Anschließend gibt er das Kind seiner Mutter zurück.
Der Ritus des Katechumenats
Die unmittelbare Vorbereitung zur Taufe ist der Katechumenat. Der Taufpate übernimmt im Rahmen der Taufe eines Kindes und als Stellvertreter das Antworten und Handeln für den Täufling. Der Täufling wird in der Vorhalle vom Priester abgeholt, der sich davon überzeugt, dass das Gesicht und die Brust des Täuflings unbedeckt sind. Dann haucht er dreimal in Form des Kreuzes das Gesicht an und zeichnet auf Brust und Stirn das Kreuzzeichen. Darauf folgt der vierfache Exorzismus, der durch Fragen und Gebete an den Täufling Begleitung findet. Somit entsteht eine Einheit zwischen dem Entsagen von Satan (dabei hält der Priester das Kind gen Westen) und dem Zusagen an Jesus Christus (wobei der Priester den Täufling Richtung Osten hält). Abschließend spricht er die Worte, um den Katechumenat zu beenden: „Gebieter, Herr, unser Gott, berufe deinen Knecht {Namen d.T.} zu deiner heiligen Erleuchtung und würdige ihn dieser großen Gnade deiner heiligen Taufe. Entkleide ihn des alten Wesens und erneuere ihn zum ewigen Leben und erfülle ihn mit der Kraft des Heiligen Geistes zu Einigung mit Christus, damit er nicht mehr das Kind das Fleisch ist, sondern ein Kind des Reiches.
Der Taufritus
Erst dann erfolgt die Taufe selbst. Als erstes legt der Priester feierliche, weiße Gewänder an. Die Kerzen werden angezündet, während der Priester zum Taufbecken geht und dieses mit Weihrauch inzensiert. Um das Taufwasser zu weihen, wird vom Diakon die Ektenie gesprochen mit 20 Bitten. Das zuvor geweihte Öl wird zur Salbung des Täuflings auf der Stirn, Brust und Schultern verwendet. Es dient zur Heilung der Seele und des Leibes, und wird zudem an den Ohren aufgetragen, um den Glauben zu hören, an den Händen („deine Hände haben mich geschaffen und gebildet“) und an den Füßen („damit ich warte auf den Weg deiner Gebote“). Anschließend wird die Taufe vollzogen. Der Täufling wird vom Priester gen Osten gehoben, während dieser spricht: „Getauft wird der Knecht Gottes {Name}, im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes, Armen.“ Nach jedem Amen wird der Teufel in ganz untergetaucht mit Wasser übergossen. Im Anschluss daran wird dem Täufling ein weißes Gewand angelegt als Zeichen der Reinheit, die er durch die Taufe empfangen hat und die er auch ein Leben lang bewahren soll.
Postbaptismale Riten
Myronsalbung
Direkt nach der Taufe erfolgt die Salbung mit Myron, welches die Firmung und Vollendung der Taufe anzeigt. Diese Myronsalbung stellt das zweite eigene Sakrament dar, ist jedoch zu einem einheitlichen Ganzen mit der Taufe verbunden. Nach der Myronsalbung darf der Täufling an der Eucharistie teilnehmen. Der Priester salbt den Täufling nach dem Gebet mit dem heiligen Myron. Dabei zeichnet er auf Stirn, Augen, Nasenflügel, Mund, Ohren, Brust, Hände und Füße das Kreuz und spricht dabei: „Siegel der Gabe des Heiligen Geistes Amen“. Danach kleidet er den Täufling an.
Anschließend erfolgt das Troparion mit den Worten: „Gewähre mir das Lichtgewand, der du dich umkleidest mit Licht wie mit einem Gewand, erbarmungsvoller Christus, unser Gott.“ Der Priester überreicht dem Täufling eine weiße Kerze und ein Kreuz. Mit der Salbung wird der Getaufte und zudem Gesalbte ein vollwertiges Mitglied der orthodoxen Kirchengemeinschaft und darf an allen Gottesdiensten teilnehmen und die eucharistischen Gaben in Empfang nehmen. Zum Schluss geht der Priester mit dem Getauften und dem Paten dreimal um das Taufbecken herum. Zusammen mit allen Anwesenden singen sie die Antiphon: „Alle, die ihr auf Christus getauft seid, habt Christus angezogen. Halleluja. Ehre sei dem Vater jetzt und immer.“ Dann folgt noch das Schlussgebet, die Lesungen und das Evangelium, wobei hier häufig aus dem Römerbrief und dem Matthäus-Evangelium gelesen wird.
Gebet der Tonsur und Ablution
Nach 7 bzw. 8 Tagen bringt man den Täufling nochmals in die Kirche, um ihn zu waschen. Diese Abwaschung des Myrons übernimmt der Priester als geweihter Amtsträger, da das geweihte, heilige Öl mit größter Ehrfurcht zu behandeln ist. Danach erfolgt die Tonsur; hierbei schneidet der Priester dem Täufling einige Haare ab. Dieser Ritus ist ein Symbol für die Unterordnung des Täuflings unter Jesus Christus und auch für die Kampfbereitschaft gegen Feinde des neuen Lebens.
Evangelische Tauffeier
Bei den Protestanten soll die Taufe im Rahmen des sonntäglichen Gottesdienst stattfinden. An der entsprechenden Stelle im Gottesdienstablauf wird typischerweise zunächst ein Tauflied gesungen, meistens vor oder nach der Predigt. Daraufhin erfolgt die Frage: „Willst du getauft werden?“, nach deren Bejahung das Apostolische Glaubensbekenntnis gemeinsam gesprochen wird. Heute antworten für den Täufling meistens die Eltern und Paten stellvertretend, da ja meistens Säuglinge getauft werden. Auf die Frage, ob ihr Kind getauft werden solle, antworten Eltern und Paten mit „Ja“ und sprechen das Glaubensbekenntnis. Es folgt die Frage, ob sie zudem gewillt sind, das Kind im christlichen Glauben zu begleiten und zu erziehen, woraufhin sie mit „Ja, mit Gottes Hilfe“ antworten. Der Liturge fragt anschließend „Wie heißt das Kind?“, daraufhin wird der Name des Täuflings genannt. Ab dem Schulalter können ältere Täuflinge auch selbst gefragt werden und antworten, ob sie sich taufen lassen wollen.
Anschließend wird die Taufe vollzogen. Dazu läuten meistens die Glocken. In der Regel erhält der Täufling noch einen Taufspruch, welcher ihn auf seinem weiteren Lebensweg begleiten soll. In memoriam an das Wort Jesu „Ich bin das Licht der Welt“ wird dann auch meistens die Taufkerze an der Osterkerze entzündet und dann mit den Worten „Empfange das Licht Jesu Christi“ übergeben. Die Taufkerze darf der Täufling natürlich als Erinnerung bzw. deren Eltern mit nach Hause nehmen. Daraufhin folgt die Segnung des Täuflings sowie der Eltern und Paten. Zum Abschluss begrüßt oft auch ein Mitglied des Kirchenvorstandes bzw. der Kirchengemeinde oder Pfarrei den Täufling feierlich als neues Gemeindemitglied.
Die Taufe wird bei der evangelischen Tauffeier mitsamt dem Taufspruch in die Kirchenbücher eingetragen. Bei den Protestanten stellt die Konfirmation im Falle der Säuglingstaufe später die Möglichkeit für den Täufling dar, noch einmal selbst seine Zugehörigkeit zum christlichen Glauben und zu Jesus Christus zu bekräftigen. Und da heute zunehmend die Konfirmation nicht mehr als dringende Voraussetzung für die Teilnahme am Abendmahl angesehen wird, liegt der Fokus der Konfirmation genau in dieser bewussten Bekräftigung der Taufe.
Baptistische Tauffeier
Es gibt keine vorgeschriebene Liturgie für die baptistische Tauffeier. Meistens läuft diese jedoch ab wie folgt: Der Täufling äußert mit eigenen Worten sein Bekenntnis zu Jesus Christus. Häufig schließt sich das gemeinsam gesprochene Apostolische Glaubensbekenntnis an dieses persönliche Zeugnis an.
Anschließend steigt der meist weiß gekleidete Täufling ins Baptisterium oder im Freien in das Gewässer, wo der Täufer (Gemeindeältester oder Pastor) ihn erwartet. Nachdem dem Taufspruch vorgelesen wurde, wird der Täufling durch einmaliges Untertauchen auf den Namen Jesu und/oder den dreieinigen Gott getauft. Im Anschluss daran segnet der Älteste der Gemeinde den Getauften durch Handauflegen und der Täufling gilt somit als offiziell aufgenommen. Oft wird der Taufgottesdienst durch ein Abendmahl beschlossen. Ganz ähnlich läuft die Taufe auch bei den Siebenten-Tags-Adventisten ab.
Neuapostolische Tauffeier
Das erste und grundlegende Gnadengeschenk des dreieinigen Gottes für den Menschen ist in der Neuapostolischen Kirche das Sakrament der heiligen Wassertaufe. Diese können schon unmündige Kinder empfangen. Wenn Kinder getauft werden, dann bekennen die Eltern bei der Taufe ihren Glauben an das Evangelium. Nach der Sündenvergebung und dem Opfergebet erfolgt die Taufhandlung selbst. Dabei werden Eltern oder Stellvertreter auf die Verantwortung für die Seele des Kindes hinsichtlich des Glaubens aufmerksam gemacht, die sie bis zur Konfirmation des Kindes innehaben. Der Täufling bzw. dessen Stellvertreter werden nach der Ansprache gefragt, ob sie geloben möchten, im neuapostolischen Glauben zu wandeln und in der Treue zum Herrn und seinen Boten nachfolgen zu wollen und ihrem Kind eine Erziehung im neuapostolischen Glauben angedeihen lassen zu wollen sowie diese in der Treue zum Herrn Jesus Christus zu bewahren. Nach der Bestätigung durch ihr „Ja“ bringt der Dienstleiter mit einem kurzen Gebet Gott das Gelöbnis dar und fleht um dessen besondere Hilfe und Kraft, damit das Gelübde eingehalten werden kann. Anschließend erfolgt die Aussonderung des Wassers, welches in einer Taufschale bereitsteht, mit den Worten: „Nun sondere ich dieses Wasser aus im Namen Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes und weihe es zur heiligen Handlung der Wassertaufe. Amen.“ Danach wird die Stirn des Täuflings vom Dienstleiter mit dem ausgesonderten Wasser dreimal benetzt, wobei er das Zeichen des Kreuzes macht und spricht: „Ich taufe dich im Namen Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes, Amen.“ Direkt danach wird der Täufling vom Dienstleitenden gesegnet, indem dieser die Hand auf die Stirn des Täuflings legt. Das Sakrament wird beendet mit seinen Worten: „Darauf ruhe der Segen Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes, Amen.“
Sofern bereits in anderen christlichen Gemeinschaften eine Taufe gespendet worden war, wird diese als gültig anerkennt, wenn sie „rite“ vollzogen wurde, also im Namen des dreieinigen Gottes und mit Wasser. Die Übermittlung des Heiligen Geistes besteht in dem Sakrament der heiligen Versiegelung. Beide Sakramente, also die Versiegelung und die Wassertaufe, ergeben zusammen die Wiedergeburt aus Geist und Wasser. Damit ist der wiedergeborene Glied am Leib Christi und zugleich Erbe der zukünftigen Herrlichkeit.
Tätigkeit und wechselseitige Anerkennung
Bei den meisten Kirchen hängt die Gültigkeit einer Taufe nicht per se von der Konfession des Täuflings oder des Taufenden ab. Um diese Frage zu erklären, erfolgte in der Geschichte der alten Kirche der sogenannte Ketzertaufstreit. Die Taufe wird von den meisten Kirchen dann anerkannt, wenn sie auf den Namen des dreieinigen Gottes vollzogen ist, also mit: „Ich taufe dich auf den Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes“, und wenn sie durch Untertauchen oder durch das Begießen mit Wasser erfolgt ist und wenn die Taufe mit der richtigen Absicht des Taufenden gespendet wurde. Diese Intention muss darin bestehen, das zu tun, was auch die Kirche im Akt der Taufe tut. Auf dieser Basis wurde am 29. April 2007 für Deutschland die Magdeburger Erklärung unterzeichnet.
Allerdings ist die Gültigkeit der Taufe in nachfolgenden Fällen umstritten oder wird wechselseitig in Frage gestellt: Bei zahlreichen Freikirchen, vor allem Mennoniten, Baptisten, Pfingstgemeinden oder Siebenten-Tags-Adventisten, ist die Gültigkeit der Taufe davon abhängig, ob der Täufling sich ganz bewusst selbst für die Taufe entschieden hat. Jene Christen, die als Säuglinge getauft worden waren, gelten dort meistens als ungetauft.
Sofern sie sich selbst zum christlichen Glauben bekennen, werden sie in der Regel als Mitchristen anerkannt, nicht jedoch in allen Kirchen oder Gemeinden zum Abendmahl zugelassen. Einige baptistische Gemeinden und viele freie evangelische Gemeinden wenden aber Sonderregelungen aus Gründen der Seelsorge an. So erkennen diese den Gewissenskonflikt derer, die als Kleinkind getauft wurden, an und verzichten daher in Ausnahmefällen auf eine „nochmalige“ Taufe.
Im Vorfeld der Magdeburger Erklärung aus dem Jahr 2007 formulierte die Arbeitsgemeinschaft mennonitischer Gemeinden, dass prinzipiell jede Taufe dann anerkannt werden dürfe, wenn sie von dem jeweiligen Glaubenden selbst als gültig angesehen werde. In Deutschland gibt es seit 1996 durch die gemeinsame Erklärung zur eucharistischen Gastbereitschaft mit den lutherischen Landeskirchen auch eine lutherisch-mennonitische Abendmahlsgemeinschaft. Als Kleinkind getaufte werden in den Baptistengemeinden allgemein zum Abendmahl zugelassen, gelten aber sonst nicht als stimmberechtigt in den Gemeindeversammlungen.
Erst 2009 ist die Diskussion um die letztendliche Anerkennung der Kindertaufe im baptistischen Gemeindebund erneut entfacht worden. Mit dem Konvergenz-Dokument der Bayrisch-lutherisch-baptistischen Arbeitsgruppe wird eine gegenseitige volle Kirchenanerkennung empfohlen. Allerdings wird von einigen Gemeinschaften und Kirchen nach wie vor das Untertauchen zwingend verlangt. Manche freikirchliche Kreise vollziehen daher die Taufe unter Berufung auf die Apostelgeschichte ausschließlich auf den Namen Jesu.
Ökumenische Diskussion
Deutschland
Der alle Christen verbindende Taufcharakter wird in der aktuellen ökonomischen Diskussion in Deutschland hervorgehoben. Wie es in einer, von der neuen Vollversammlung des ökonomischen Rates der Kirchen verabschiedeten, Erklärung von 2006 heißt: „Durch Gottes Gnade macht die Taufe sichtbar, dass wir zueinander gehören, auch wenn einige Kirchen noch nicht in der Lage sind, andere als Kirchen im vollen Wortsinn anzuerkennen.“ Durch diese Formulierung wird der Kompromiss und Brückenschlag auch zu den Kirchengemeinschaften versucht zu erreichen, die keine Wassertaufe durchführen. Dabei beruft sich die Kompromiss-Formulierung auf das gemeinsame Grundmuster einer in der Taufe gründenden christlichen Initiation.
Eine weitere Übereinkunft gab es am 26. März 1996 in Düsseldorf bei der Vereinbarung der Evangelischen Kirche im Rheinland mit dem Erzbistum Köln sowie den Bistümern Essen, Aachen, Münster und Trier zur gegenseitigen Anerkennung der Taufe. Ziel dieser Übereinkunft ist und war es, die in Jesus Christus gegebene Einheit in der Taufe klar zum Ausdruck zu bringen und Unklarheiten, Unstimmigkeiten und Unterschiede über den gültigen Taufvollzug zukünftig nach Möglichkeit auszuklammern.
Auch in den meisten anderen Regionen gab es ähnliche Vereinbarungen auf der Bistumsebene oder in den Landeskirchen. Wie schon erwähnt, wurde dieses Abkommen am 29. April 2007 in der sog. Magdeburger Erklärung auf den ganzen Bereich der Deutschen Bischofskonferenz und der Evangelischen Kirche Deutschland erweitert und von insgesamt elf Kirchenvertretern unterschrieben.
International
In der Lima Erklärung von Januar 1982 wird die Gemeinsamkeit der Taufauffassung formuliert, dies im Zusammenschluss der im Ökumenischen Rat der Kirchen verbundenen Kirchen. Bei der Ausarbeitung dieser Thesen waren auch Vertreter der nicht dem ÖRK zugehörigen römisch-katholischen Kirche beteiligt.
Taufe durch den Heiligen Geist
Charismatische und Pfingstlerische christliche Kirchen weisen neben der äußeren und sichtbaren Taufhandlung insbesondere auf die Taufe durch den Heiligen Geist hin. In der Taufe durch den Heiligen Geist sehen die nicht charismatischen Kirchen vielmehr eine innere Verwandlung als eine nach außen sichtliche Veränderung. Dabei wird die Mitwirkung des Heiligen Geistes bei der Wassertaufe nicht in Frage gestellt. Auch im Neuen Testament wird die Geistestaufe erwähnt Markus 1,8.
Es gibt sogar lt. Apg. 19,6 und Apg. 10,44 den Geistempfang, der vor der eigentlichen Taufe stattfinden kann. In der Neuapostolischen Kirche kennt man hierfür das Sakrament der Versiegelung.
Rechtliche Bedeutung der Taufe
Kirchenrecht und Innenrecht der Religionsgemeinschaft
In zahlreichen Religionsgemeinschaften stellt die Taufe in kirchenrechtlicher Hinsicht auch die Mitgliedschaft des Getauften in der jeweiligen Ortsgemeinde und zugleich die Zugehörigkeit in der entsprechenden Religionsgemeinschaft dar. So steht etwa im Kirchenmitgliedschaftsgesetz der Evangelischen Kirche Deutschlands geschrieben: “Die Kirchenmitgliedschaft wird durch die Taufe in einer Kirchengemeinde, die einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland angehört, erworben.“
Die entsprechenden Voraussetzungen der Taufe sind in der Römisch-katholischen Kirche im Codex Iuris Canonici und in den evangelischen Landeskirchen in den Lebensordnungen geregelt. Rechtlich gesehen stellt die Taufe eine Amtshandlung dar, die in der Regel in die Kirchenbücher einzutragen ist, was einer Beurkundung entspricht. In das Taufbuch werden dabei neben Angaben zu dem Täufling und dem Datum auch der Taufspruch eingetragen. Über die Taufe wird dann ein Taufschein ausgestellt, wie es z.B. die Kirchenbuchordnung der evangelischen Landeskirche Baden vorsieht.
Staatliches Recht, Staatskirchenrecht
Neben der genannten kirchenrechtlichen Bedeutung der Taufe kann diese auch Rechtsfolgen für die staatliche Rechtsordnung mit sich bringen. Inwiefern der Staat eine durch die Taufe begründete Kirchenmitgliedschaft anerkennt, wird durch das weltliche Staatskirchenrecht geregelt. In Deutschland ist durch die Trennung von Staat und Kirche der Staat nicht befähigt zu bestimmen, wer einer Kirche angehört. Dies verbietet auch die weltanschauliche Neutralität.
Ausnahmen gibt es aber dann, wenn eine Religionsgemeinschaft vom Staat abgeleitete Befugnisse wahrnimmt oder das staatliche Recht an die Mitgliedschaft weitere Rechtsfolgen knüpft, wie z.B. den Einzug der Kirchensteuer. In diesem Fall ist dann die negative Religionsfreiheit des Mitglieds (also das Grundrecht, einer Religion eben nicht anzugehören) gegen das Selbstbestimmungsrecht einer Religionsgemeinschaft abzuwägen. Durch die Taufe und staatliche Kirchenaustrittsgesetze der Länder sieht das Bundesverfassungsgericht allerdings sichergestellt, dass niemand gegen seinen Willen im Rahmen des staatlichen Rechts als Mitglied einer Religionsgemeinschaft behandelt wird. Dies gilt auch für die Kindstaufe, wo ja die sorgeberechtigten Eltern für ihre Kinder gehandelt haben. Das staatliche Recht erkennt also im Endergebnis eine durch die Taufe begründete Mitgliedschaft auch dort an, wo daraus Pflichten oder Rechte im staatlichen Bereich und Verständnis resultieren.
Quelle: Wikipedia